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Anweisungen für den Betrieb, den Auf- und Abbau

 

Betrieb:

  • Der Betrieb der Hüpfburgen ist nur auf geeignetem (geradem/sauberen) Untergrund gestattet.
  • Der Untergrund muss frei von Steinen, Ästen oder anderen spitzen / scharfen Gegenständen sein.
  • Die Hüpfburgen sind mit Erdnägeln zu verankern.
  • Erst nach vollständigem Aufblasen der Hüpfburg ist diese einsatzbereit.
  • Bei einsetzenden Regen ist der Spielbetrieb einzustellen (Rutschgefahr).
  • Bei Wind ist die Springburg unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.
  • Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen.

 

Aufbau:

  • Unterlegplane/Gewebeplane/Malervlies auslegen und fixieren.
  • Springburg darauf ausbreiten.
  • Springburg mit den Kunststoffnägeln verankern.
  • Gebläse mit Bodenankern fixieren.
  • Gebläse mit der Hüpfburg an der Zuleitung verbinden; ggf. andere Öffnungen verschließen.
  • Darauf achten, dass sich alle Teile frei entfalten können.
  • Gebläse einschalten und während der Benutzung eingeschaltet lassen.
  • Bei Nutzung über mehrere Tage, ist für eine sichere und trockene Lagerung zu sorgen.
  • Während der Nutzung ist das Gebläse vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.

 

Abbau:

  • Gebläse ausschalten und abkühlen lassen.
  • Lange und ggf. kurze Zuleitung öffnen.
  • Bodennägel entfernen.
  • Springburg ordentlich zusammenlegen.
  • Bei groben Verunreinigungen Vermieter kontaktieren (keine Verwendung von Scheuermitteln).
  • Springburg nur trocken und sauber verpacken (Schimmelgefahr).
  • Bei Nichtbeachtung Verlust oder nur Teilrückzahlung der Kaution.

 

Sicherheitsregeln:

Für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln ist der Mieter verantwortlich:

  • Ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Personen ist zu gewährleisten.
  • Der Hinweis “Sicherheitsregeln” der jeweiligen Hüpfburg ist zu beachten.
  • Die Schuhe sind vor Benutzung der Hüpfburg auszuziehen.
  • Die Mitnahme von Essen, Getränken sowie Gegenständen aller Art in den Spielbereich ist verboten.
  • Die Benutzerzahl und das zulässige Gewicht ist zu beachten - Überlastungen sind zu vermeiden.
  • Das Klettern/Springen an nicht dafür vorgesehen Bereichen (speziell Begrenzungswänden) ist nicht gestattet.
  • Kinder dürfen das Gebläse nicht bedienen und müssen Abstand dazu halten.

 

Rechtliches:

  • Haftung in jeglicher Form geht für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über.
  • Der Verleiher und Eigentümer ist demnach von allen Ansprüchen (auch deren Dritter) befreit.
  • Die Weitergabe bzw. der Weiterverleih ist ohne Rücksprache mit dem Vermieter nicht gestattet.
  • Die Kaution berträgt 100,- Euro

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