FAQ

Informationen und Antworten auf die meistgestellten Fragen

Betrieb:

Der Betrieb der Hüpfburgen ist nur auf geeignetem (geradem/sauberen) Untergrund gestattet.

Der Untergrund muss frei von Steinen, Ästen oder anderen spitzen / scharfen Gegenständen sein.

Die Hüpfburgen sind mit Erdnägeln zu verankern.

Erst nach vollständigem Aufblasen der Hüpfburg ist diese einsatzbereit.

Bei einsetzenden Regen ist der Spielbetrieb einzustellen (Rutschgefahr).

Bei Wind ist die Springburg unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.

Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen.

Aufbau:

Unterlegplane/Gewebeplane/Malervlies auslegen und fixieren.

Springburg darauf ausbreiten.

Springburg mit den Kunststoffnägeln verankern.

Gebläse mit Bodenankern fixieren.

Gebläse mit der Hüpfburg an der Zuleitung verbinden; ggf. andere Öffnungen verschließen.

Darauf achten, dass sich alle Teile frei entfalten können.

Gebläse einschalten und während der Benutzung eingeschaltet lassen.

Bei Nutzung über mehrere Tage, ist für eine sichere und trockene Lagerung zu sorgen.

Während der Nutzung ist das Gebläse vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.

Abbau:

Gebläse ausschalten und abkühlen lassen.

Lange und ggf. kurze Zuleitung öffnen.

Bodennägel entfernen.

Springburg ordentlich zusammenlegen.

Bei groben Verunreinigungen Vermieter kontaktieren (keine Verwendung von Scheuermitteln).

Springburg nur trocken und sauber verpacken (Schimmelgefahr).

Bei Nichtbeachtung Verlust oder nur Teilrückzahlung der Kaution.

Sicherheitsregeln:

Für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln ist der Mieter verantwortlich:


Ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Personen ist zu gewährleisten.

Der Hinweis “Sicherheitsregeln” der jeweiligen Hüpfburg ist zu beachten.

Die Schuhe sind vor Benutzung der Hüpfburg auszuziehen.

Die Mitnahme von Essen, Getränken sowie Gegenständen aller Art in den Spielbereich ist verboten.

Die Benutzerzahl und das zulässige Gewicht ist zu beachten – Überlastungen sind zu vermeiden.

Das Klettern/Springen an nicht dafür vorgesehen Bereichen (speziell Begrenzungswänden) ist nicht gestattet.

Kinder dürfen das Gebläse nicht bedienen und müssen Abstand dazu halten.

Rechtliches:

Haftung in jeglicher Form geht für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über.

Der Verleiher und Eigentümer ist demnach von allen Ansprüchen (auch deren Dritter) befreit.

Die Weitergabe bzw. der Weiterverleih ist ohne Rücksprache mit dem Vermieter nicht gestattet.

Die Kaution berträgt 100,- Euro